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Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Die Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten. Personen, die diese Tätigkeit ausüben, müssen über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. Aber auch ein fundiertes Hintergrundwissen zur Funktionsweise sollte vorhanden sein. Zu den wichtigsten Aspekten der Nutzung gehören die Vorschriften für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen.
Wer eine Hubarbeitsbühne gewerblich bedienen möchte, muss dem Unternehmen gemäß dem Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) seine Befähigung dazu Nachweisen. Mit unserem Kurs erhalten Sie den Nachweis und die Befähigung, Hubarbeitsbühnen aller Kategorien zu bedienen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontakt

Voraussetzungen und Dauer

Für die Teilnahme am dem zweitägigen Seminar muss eine gesundheitliche Eignung und das Mindestalter von 18 Jahren vorliegen.

Inhalte

  • Gesetzliche Vorschriften der BG
  • Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
  • Sicherheitsregeln und pers. Schutzausrüstung (PSA) und Verhalten bei Unfällen und Störungen
  • Bauarten und -gruppen von Hubarbeitsbühnen
  • Signal- und Sicherheitseinrichtungen
  • Standsicherheit
  • Fahrbewegung
  • Arbeiten an öffentlichen Straßen etc. und Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Abnahme
  • Prüfung und Prüfbuch
  • Transport Praktische Übungen

Termine nur nach Absprache – Weiterbildung auch bei Ihnen vor Ort im Unternehmen möglich