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Ausbildereignung nach AEVO

Ausbilderinnen und Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernis zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Bundesweit ist die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO der einzige anerkannte Qualifikationsnachweis über Kenntnisse im arbeits- und berufspädagogischen Bereich.

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Zielgruppe

Die Ausbildereignung können alle Berufserfahrenen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im kaufmännischen, dienstleistenden oder technischen Bereich erlangen. Angehende Ausbilder:innen müssen nicht nur über fachliches Wissen, sondern auch über pädagogische, organisatorische und rechtliche Kenntnisse verfügen.

Inhalte und Dauer

Kenntnisvermittlung nach Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß AEVO.
Der Rahmenplan ist in vier Handlungsfelder gegliedert:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten
  • bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Alles im Rahmen eines sechstägigen Vorbereitungskurses.

Ausbildereignungsprüfung

Der Kurs endet mit der Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise der Handwerkskammer.

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