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ADR-Schein – Auffrischungsschulung

Für die Beförderung von Gefahrgut benötigen Fahrzeugführende eine gültige ADR-Card. Um die Gültigkeit aufrecht zu erhalten ist eine rechtzeitige Auffrischungsschulung nötig. Im theoretischen Teil der Schulung, welcher aus 8 Unterrichtseinheiten besteht, werden die aktuell gültigen Vorschriften besprochen. Im praktischen Teil wird die Durchführung der Beförderung von Gefahrgut in 4 Unterrichtseinheiten geübt.

Wie können wir Ihnen helfen?

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Voraussetzungen und Dauer

  • Gültige ADR-Schulungsbescheinigung
  • Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gültige Fahrerlaubnis
  • Kursdauer: 1.5 Tage

Inhalte

Die Inhalte decken sich mit denen der Erstschulung, allerdings mit Konzentration auf aktuelle Änderungen und Neuerungen:

  • Allgemeine Vorschriften & Gefahreneigenschaften
  • Kennzeichnung und orangefarbene Warntafeln
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstung
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten/ Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Dokumentation

Abschluss

Der Kurs endet mit der schriftlichen Abschlussprüfung der IHK, die die Eintragung des Auffrischungskurses in Ihre ADR-Card vornimmt. Der Eintrag befähigt Sie dann für 5 Jahre zur Beförderung von Gefahrgut.

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